Im Rahmen der Lockerungen der Coronaschutzverordnung gilt in Arztpraxen, zu denen die unsere kinder- und jugendpsychiatrische Praxis gehört, die Maskenpflicht weiterhin!
Bitte beachten Sie als zusätzliche Besonderheit, dass zum Schutz unserer immer noch zum großen Teil ungeimpfen Patient:innen (Kinder- und Jugendliche), bei uns auch Kinder unter 6 Jahren eine Maske tragen müssen.
Wenn Sie Kleinkinder haben, die das Tragen von Masken nicht tolerieren, und diese zu Ihrem Termin nicht anderweitig betreut werden können, bieten wir Ihnen unkompliziert und auch kurzfristig eine Videosprechstunde an!