Liebe Patient:innen und Angehörige,
mit entsprechender Genehmigung des Gesundheitsamtes aufgrund der Besonderheit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis (insbesondere der Tatsache, dass wir hier nicht typischerweise mit Menschen mit erhöhten Krankheitsrisiko arbeiten) besteht die bundesweite FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen ab 01.10.2022 bei uns nicht.
ABER: Es besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Personen ab 6 Jahren!
Alternativ bieten wir weiterhin für alle Erst- und Folgetermine Videotermine an. Bitte nehmen sie dies insbesondere wahr, wenn sie unter Erkältungssymtomen leiden! (Wir behalten uns vor Personen mit entsprechenden Symptomen nach eigenem Ermessen nicht in die Praxis zu lassen, um eine Ansteckung von Mitarbeitern und anderen Patient:innen zu verhindern)!
Wenn Sie ein Rezept o.ä. abholen wollen ist das immer noch möglich; bitte informieren Sie uns vorab, dann geben wir Ihnen die Unterlagen vor der Tür.